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Nachteile/Gefahren bei allfälligen Verzögerungen der Sanierungsarbeiten

  • können die Wohn- resp. Geschäftsräume erst verspätet bezogen werden: evtl. Rücktritt der Mieter von Mietverträgen sowie Schadenersatzansprüche
  • Mietzinsreduktionsansprüche der Mieter, wenn die Räume zwar bezugsbereit sind, aber noch nicht alle Arbeiten erledigt wurden
  • Imageschaden


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