Nachteile/Gefahren bei allfälligen Verzögerungen der Sanierungsarbeiten
- können die Wohn- resp. Geschäftsräume erst verspätet bezogen werden: evtl. Rücktritt der Mieter von Mietverträgen sowie Schadenersatzansprüche
- Mietzinsreduktionsansprüche der Mieter, wenn die Räume zwar bezugsbereit sind, aber noch nicht alle Arbeiten erledigt wurden
- Imageschaden







